
Arbeiten als EU/EWR-Student
Nach den EU/EWR-Regelungen (dazu gehören auch Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz) können Sie bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten. Wenn Sie länger arbeiten, müssen Sie in das deutsche Sozialversicherungssystem einzahlen. Dies kann sich auch auf Ihr Studium auswirken.
Arbeiten als Nicht-EU-Student
Wenn Sie ein Nicht-EU/EWR-Student sind, können Sie 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr neben Ihrem Studium arbeiten. Studierende, die als studentische Hilfskräfte oder wissenschaftliche Hilfskräfte an der BSBI arbeiten, müssen diese Arbeit nicht innerhalb des Limits zählen. Sie müssen die Ausländerbehörde informieren, wenn Sie diese Art von Arbeit ausüben. Es ist zu beachten, dass Studierende aus Nicht-EU-Ländern keine selbständige Tätigkeit oder freiberufliche Arbeit annehmen dürfen.