Visums- und Einwanderungsinformationen für Paris, Frankreich
Verfahren für Studentenvisum für Paris
Wenn du kein Staatsbürger eines Landes in der EU bist, schließe das Visumsverfahren mindestens drei Monate vor deiner Ankunft in Frankreich ab. Du kannst deinen Antrag am französischen Konsulat oder der französischen Botschaft in deinem Land stellen, sobald du den Annahmenachweis von deinem Institut erhalten hast.
- Wenn du ein internationaler Student bist, musst du das Campus France-Verfahren (EEF) abschließen, bevor du am Konsulat einen Antrag auf ein Visum stellen kannst.
- Du musst auf der EEF-Plattform (Etudes en France) ein persönliches Profil erstellen
Hier klicken! - Teile deine personenbezogenen Informationen und die Campus France ID der BSBI mit, damit wir dir eine Aufnahmebestätigung ausstellen können.
- Die Bewerbung muss für die folgenden Qualifikationen erfolgen:
- Titre “Responsable Marketing et Communication” (level 6)
BSc (Hons) Business and Management (International route)
BSc (Hons) Business and Management - Titre “Manage du développement commercial et international” (level 7)
Global MBA
MA Tourism Hospitality and Event Management - Die Zahlung von 50 % der Gebühren für das erste Jahr / des vollen Programmes für Global MBA-Studenten
- Wenn die obigen Schritte abgeschlossen sind, erhältst du die Annahmebestätigung.
- Du musst deinen Antrag auf der EEF-Plattform ausfüllen und die angeforderten Dokumente hochladen
- Reisepass, Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschluss (High School Diploma), High School Transcript of records, falls vorhanden Transcript of records nach dem High School-Abschluss, falls vorhanden nach dem High School Graduation bestandene Diplome, und mögliche Sprachzertifikate.
- Sobald die EEF-Datei vollständig ist und der/die Studierende seine/ihre Annahmebestätigung hochgeladen hat, ist der Prozess abgeschlossen und die Studierenden müssen auf Feedback warten.
- Die PPA Business School wird deine Annahme bei Campus France bestätigen.
- Campus France wird dich für ein Gespräch kontaktieren. Auf dieses Gespräch musst du dich gründlich vorbereiten. Es hat zum Ziel, die tatsächlichen Absichten für deinen Besuch zu prüfen.
- Man will sicherstellen, dass dein akademischer Hintergrund mit deinen Plänen in Frankreich übereinstimmt, dass du ein solides und kohärentes Projekt hast und das du dir über dein künftiges Leben in Frankreich im Klaren bist.
Während du dein Campus France-Verfahren abschließt, solltest du bereits deinen Antrag auf dein Studienvisum vorbereiten.
- Ab diesem Monat ist ein neues Online-Portal für langfristige Studienvisum-Anträge erhältlich: An diesem Link werden Studenten ihren Visumsantrag vollkommen online stellen können: Hier klicken!
Vor dem Ausfüllen des Online-Visumsantrags müssen sie alle hier bereitgestellten Richtlinien sorgfältig durchlesen:
Format für unterstützende Unterlagen
Richtlinien für Visumsanträge
Du musst deine personenbezogenen Informationen ausfüllen und wirst eine Liste der Unterlagen erhalten, die je nach deiner Situation angefordert werden.
Du wirst Folgendes brauchen:
- Ein Reisedokument, das vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde, mindestens zwei leere Seiten enthält und mindestens 3 Monate länger gültig ist als das Datum, an dem du den Schengen-Bereich verlassen möchtest, oder im Falle eines längeren Aufenthalts, das mindestens 3 Monate länger gültig ist als das Ablaufdatum des beantragten Visums. Stelle sicher, dass du ALLE SEITEN deines Reisedokuments mit Visas, Ein- und Ausreisestempeln und anderen Inschriften einsendest (scannst).
- Ausweisfoto
- Wenn du kein Staatsbürger deines Aufenthaltslandes bist: Nachweis, dass dein Aufenthalt in dem Land rechtmäßig ist (z. B. Aufenthaltsgenehmigung).
- Land, das dem Verfahren von EEF-Etudes en France folgt: Zertifikat der Voranmeldung erzeugt von der EEF-Pastel-Anwendung mit der EEF ID-Nummer.
- Land, das dem Verfahren von EEF-Etudes en France nicht folgt: Zertifikat der Voranmeldung (oder Anmeldung) an einer Hochschul- oder Bildungseinrichtung.
- Letzter Hochschulabschluss (Länder, die dem Verfahren von EEF-Etudes en France nicht folgen).
- Unterkunftsnachweis für die ersten drei Monate: Hotelbuchung oder Erklärung/Unterfangen des Gastgebers (Einrichtung/Institution oder Privatperson) oder Erklärungsschreiben des Studierenden
- Nachweis eines monatlichen Mindesteinkommens von €615* für einen Zeitraum von 12 Monaten; Stipendiumsbescheinigung oder Bankauszug mit einem Guthaben in einem Bankkonto oder einer finanzielle Haftungserklärung von einem Bürgen, der einen Nachweis für ausreichendes, zuverlässiges und regelmäßiges Einkommen erbringen muss sowie eine Kopie deines Ausweises.
- Nachweis der zweiten Hälfte der Studiengebühren
Du musst dich für ein langfristiges Studienvisum oder « VLS TS étudiant » bewerben.
Kontaktiere deine lokale französische Botschaft oder konsultiere ihre Website, um herauszufinden, welchem Prozess du folgen muss, da dies von Land zu Land abweichen kann.
- Du musst sicherstellen, dass der Antrag vollständig ist und einen Termin vereinbaren, um deinen Antrag auf ein langfristiges Studienvisum ( >90 Tage) Student Visa oder VLS TS étudiant application einzureichen.
- Warte auf eine Rückmeldung vom Konsulat. Das kann bis zu einem Monat dauern.
- Informiere die BSBI, dass du dein Studienvisum erhalten hast.
- Zahle die restlichen 50 % der Studiengebühren für das erste Jahr (oder das vollständige Programm für das Global MBA-Programm).
- Das Einreisevisum gilt normalerweise 12 Monate lang ab dem Ausstellungsdatum.
- Nach deiner Ankunft in Frankreich musst du das langfristige Studienvisum innerhalb von 3 Monaten online validieren.
- Dies kostet 50 Euro.
- Sobald du in Frankreich ankommst, musst du ein Einreisevisum validieren. Der Prozess ist vollkommen digital: Alles kann am Computer von zu Hause aus erledigt werden. Du musst das Visum bis spätestens 3 Monate nach deiner Ankunft in Frankreich validieren.
- In den ersten 3 Monaten nach deiner Ankunft in Frankreich kannst du ungehindert aus Frankreich aus- und wieder nach Frankreich einreisen, auch wenn du dein VLS-TS-Visum noch nicht validiert hast.
- Wenn du nach drei Monaten nach der ersten Einreise in Frankreich das VLS-TS-Visum noch nicht validiert hast, musst du ein neues Visum beantragen, um wieder in Frankreich einreisen zu können.
- Warum ist es wichtig, das VLS-TS-Visum zu validieren? Du musst dein VLS-TS-Visum innerhalb von 3 Monaten nach deiner Ankunft in Frankreich validieren. Damit bist du zu Folgendem berechtigt:
- den rechtmäßigen Aufenthalt in Frankreich für den gesamten Gültigkeitszeitraum deines Visums.
- Auch nach drei Monaten nach deiner Ankunft in Frankreich ausreisen und wieder einreisen zu können, ohne ein Visum beantragen zu müssen.
- Berechtigung zu Studentenarbeit (20 Stunden pro Woche)
Besuche zu diesem Zweck die Website: Was du brauchst:
- eine gültige E-Mail-Adresse
- Informationen über dein Visum
- Datum der Ankunft in Frankreich
- Anschrift in Frankreich
- eine Bankkarte, um die Gebühr zum Ausstellen der Aufenthaltsgenehmigung online zu zahlen.
Schritte zur Online-Validierung
- Melde dich auf der Website an
- Gib die Informationen auf deinem Visum an: Visumsnummer, Datum des Gültigkeitsbeginns und -endes, Ausstellungsdatum, Aufenthaltsgrund
- Gib die zusätzlichen Informationen: Familienstand, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Gib den Tag deiner Ankunft in Frankreich und deine Adresse in Frankreich an
- Zahle die Aufenthaltsgebühr von 50 Euro
- Fertig! Das Einreisevisum ist validiert. Du wirst eine E-Mail erhalten, die die von dir online eingegebenen Informationen bestätigt! Du kannst die E-Mail-Bestätigung der Validierung deines VLS-TS-Visums herunterladen.
Transfer des Studienvisums von Frankreich nach Deutschland
Wenn du bereits ein französisches Visums hast und später vom Campus in Paris nach Berlin wechseln möchtest, musst du die folgenden Schritte befolgen. Dies trifft nur zu, wenn du die französische Aufenthaltsgenehmigung hast und im Land eingereist bist.
Da deine französische Aufenthaltsgenehmigung oder dein nationales Visum (Typ D) zum Studieren in einem anderen EU-Land für mindestens 30 Tage ab dem Zeitpunkt deines Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Berlin gültig sein musst, solltest du mindestens 90 Tage vor dem Ablauf deiner französischen Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland reisen, um dich in Berlin niederzulassen und den Antrag vorbereiten.
Die BSBI wird dir hier die umfassende Rechtsberatung unserer Partnerfirma für Immigrationen – SERS – bereitstellen.
Studenten treffen mit einem Einreisevisum in Frankreich ein, das normalerweise für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Visumgenehmigung gültig ist.
Studenten können ihr Studium in Deutschland fortführen, vorausgesetzt, sie erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung von der Ausländerbehörde in Deutschland.
Mit einem langfristigen Visum, der einer Aufenthaltsgenehmigung entspricht (VLS TS student) können Studenten auch an der deutschen Botschaft in Paris ein Visum beantragen.
Du musst jedoch nach deinem Umzug nach Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, und es gibt keine echten Vorteile, vor Ort eine Einreisegenehmigung für Deutschland zu beantragen.
Dank der Zusammenarbeit vom SERS erhältst du Beratung und Hilfestellung ab dem Moment, an dem du in Berlin eintriffst.
Der Service bietet zudem persönliche Beratung über für Studenten relevante Themen, von speziellen Studienplänen, zur Familienzusammenführung oder der Möglichkeit eines langfristigen Aufenthalts in Deutschland.
Auf diese Dienste kannst du vollkommen kostenfrei zugreifen, damit du dich auf dein Studium und einen hervorragenden Auslandsaufenthalt konzentrieren kannst.
Bei deiner Ankunft im Berlin wirst du eingeladen, dich auf dem Berliner Campus der BSBI anzumelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wirst du in mehrere Aspekte deines Lebens in Berlin und die wichtigsten Aspekte deines Lebens in Deutschland eingeführt.
Die folgenden Dokumente müssen so schnell wie möglich nach deiner Ankunft in Deutschland vorbereitet und auf die Online-Plattform von SERS hochgeladen werden:
- Dein Reisepass
- Biometrisches Ausweisfoto (1x)
- Gültige französische Aufenthaltsgenehmigung oder französisches nationales Visum (Typ D) zum Studieren
- Immatrikulationsbescheinigung (der BSBI Berlin)
- Nachweis der finanziellen Ressourcen: gesperrtes Konto ODER Stipendium oder offizielle Erklärung eine finanziellen Verpflichtung einer in Deutschland tätigen Drittpartei (wie von der deutschen Ausländerbehörde bestimmt) ODER notariell beglaubigte Erklärung der Eltern (zu bestätigen)
- In Deutschland gültige Krankenversicherungsbescheinigung
- Finanzbescheinigung von der BSBI
Wenn du die Dienste von SERS nutzen möchtest, musst du nicht an einem Gespräch mit der Ausländerbehörde teilnehmen, du wirst jedoch gebeten, deine Fingerabdrücke abzugeben und du wirst von SERS zu diesem Termin begleitet.
Die Ausländerbehörde in Berlin wird etwa 4 Wochen in Anspruch nehmen, um eine Entscheidung über deinen Antrag zu fällen.